Allgemeine Geschäftsbedingungen

Update: December 2025

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge der TOG Studio („Agentur“) mit Kunden über die Planung, Organisation und Durchführung von Events sowie die Vermittlung von Fremdleistungen.
  2. Für Verträge mit Unternehmern (B2B) gelten diese AGB ausschließlich. Für Verbraucher (B2C) gelten ergänzend die verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur bei schriftlicher Zustimmung der Agentur wirksam. Maßgeblich ist die zum Vertragsabschluss gültige Fassung dieser AGB.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote der Agentur sind freibleibend und 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen schriftlicher Zustimmung der Agentur und können Mehrkosten verursachen. Die Agentur hat gestalterische Freiheit bei der Umsetzung.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt zeitgerecht alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Genehmigungen zur Verfügung.
  2. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen entsprechend und können Mehrkosten auslösen.
  3. Der Kunde prüft bereitgestellte Materialien (z. B. Texte, Bilder) auf Rechte Dritter und hält die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

4. Fremdleistungen und Partner

  1. Die Agentur ist berechtigt, Dritte (z. B. Künstler, Locations, Caterer) zu beauftragen. Dies erfolgt im Namen und auf Rechnung der Agentur oder – nach Information des Kunden – direkt im Namen des Kunden.
  2. Die Agentur wählt Partner sorgfältig aus, haftet jedoch nicht für Leistungen Dritter über gesetzliche Vorgaben hinaus.

5. Termine und Verzögerungen

  1. Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich vereinbart.
  2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Verschulden des Kunden verlängern Fristen angemessen und berechtigen die Agentur zu Mehrkostenabrechnung.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

  1. Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot (netto zzgl. USt.). Anzahlungen (üblicherweise 50 %) sind möglich und in der Auftragsbestätigung geregelt.
  2. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten.
  3. Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Storno und Rücktritt

  1. (B2B) Bei Storno durch den Kunden sind erbrachte Leistungen, Auslagen und ein angemessener Schadensersatz fällig. Bei unbegründetem Abbruch nach Leistungsbeginn ist das volle Honorar zu zahlen.
  2. (B2C) Bei Storno durch den Verbraucher fallen gestaffelte Stornogebühren an, die sich an den entstandenen Kosten und dem entgangenen Gewinn orientieren:
  • Bis 6 Monate vor dem Event: 20 % des Honorars
  • Bis 3 Monate vor dem Event: 50 % des Honorars
  • Bis 1 Monat vor dem Event: 80 % des Honorars
  • Danach: 100 % des Honorars
Die Gebühren werden auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt. Bei Events mit festem Termin besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).

8. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die Agentur behält Eigentums- und Urheberrechte an Konzepten, Entwürfen und Materialien.
  2. Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck und Umfang nach vollständiger Zahlung.

9. Haftung

  1. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Personenschäden. Im B2B ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen und insgesamt auf den Auftragswert begrenzt.
  2. Für Fremdleistungen haftet die Agentur nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

10. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden nach DSGVO verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung auf unserer Website.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand: Salzburg (B2B) bzw. Wohnsitz des Verbrauchers oder Salzburg (B2C).
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

TOG Studio ist eine Premium-Eventagentur mit Sitz in Salzburg – spezialisiert auf die ganzheitliche Konzeption und Umsetzung außergewöhnlicher Veranstaltungen, von Corporate Galas und Incentives bis zu privaten Celebrations.

Gegründet von Tanja Rose Törk, die über 20 Jahre Expertise in Marketing, PR und Eventmanagement mitbringt: Von strategischen Kampagnen für internationale Brands wie Tom Tailor und Gabor über die Markteinführung von IQOS (Philip Morris) und die Moderation der Live-Shows von Sesamstraße bis hin zu Konzepten für das historische St. Peter Stiftskulinarium.

Dieses breite Know-how, kombiniert mit einem starken, internationalen Netzwerk aus Top-DJs, Keynote-Speakern, PR-Profis, Travel-Spezialisten und Kulinarik-Experten, ermöglicht es uns, Events auf höchstem Niveau zu realisieren – maßgeschneidert, professionell und mit nachhaltigem Impact.

Unser Anspruch: Veranstaltungen, die nicht nur beeindrucken, sondern echte Verbindungen schaffen und lange in Erinnerung bleiben.


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